Wie geht es mit meiner Ölheizung weiter?

Die Bundesregierung hat mit dem Jahreswechsel das Klimaschutzpaket verabschiedet. Viele der darin vorkommenden Maßnahmen betreffen den Einsatz von Ölheizungen.

Gibt es ein sofortiges Verbot von Ölheizungen?

Nein. Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Einbau von neuen Ölkesseln ist ab 2026 allerdings nicht mehr erlaubt. Das bedeutet: Bis Ende 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut und in Betrieb genommen werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Betrieb von Ölheizungen bis 2045 erlaubt ist.

Dürfen Ölheizungen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden?

Jein. Das Verbot ist zwar flächendeckend, dennoch gibt es weiterhin Ausnahmen. Ausgenommen vom Verbot sind Gebäude, in denen keine alternative Wärmeerzeugung zu Öl möglich ist, beispielsweise in Regionen ohne flächendeckende Gasversorgung. In diesem Fall sieht das Klimaschutzpaket Ausnahmeregelungen vor und es dürfen Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus eingebaut werden.

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Was bedeutet das Klimapaket für Besitzer von Ölkesseln?

Das Klimaschutzpaket hat zunächst keine direkte Auswirkung auf den Betrieb einer Ölheizung. Allerdings sieht das Klimapaket vor, Heizsysteme für erneuerbare Energien wie Pelletkessel verstärkt zu fördern. Auch hier bleiben wir Ihr Ansprechpartner und machen Ihnen für die Lieferung von Pellets gerne ein Angebot.

Austauschpflicht von Ölheizungen

Gibt es noch staatliche Fördermittel für die Brennwerttechnik?

Nein, zumindest keine direkte. Das bedeutet: Wenn Sie staatliche Fördermittel für eine neue Brennwertheizung erhalten möchten, muss diese zusammen mit einem Wärmeerzeuger für erneuerbare Energien betrieben werden. Eine ausschließliche Förderung für die Brennwerttechnik vom Staat gibt es ab 2020 nicht mehr. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Förderung der Öl-Brennwertkessel.

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